Quelle: Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern
JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, da Schule der geeignete Ort ist, an dem die Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum unkompliziert, frühzeitig und nachhaltig junge Menschen erreichen und auch die Eltern rechtzeitig einbeziehen kann.
JaS richtet sich gemäß des gesetzlichen Auftrags nach § 13 SGB VIII an junge Menschen, die besondere Unterstützung brauchen, weil sie durch ihr Verhalten auffallen, das durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und / oder familiäre Probleme entsteht und sich z. B. durch Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft zeigt.