...durch unsere niedrigen Preise ein Hilfsangebot für Menschen, die auf besonders günstige Einkaufsmöglichkeiten angewiesen sind.Mit Hilfe dieser Einkaufsmöglichkeit kann das Haushaltsbudget von Einzelpersonen, aber auch von Familien mit Kindern, die finanzielle Not durchstehen müssen, entlastet werden. Diese Menschen benötigen besonders vielfältige Hilfe, um sich mit den zur Verfügung stehenden knappen finanziellen Mitteln eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Im Sozialladen ist in der Regel ein gutes Angebot an Grundnahrungsmitteln, die von Einzel- und Großhändlern, Bäckereien, etc. gespendet werden, vorhanden. Angeboten werden vorallem:
Neben Lebensmitteln sind im Sozialladen gelegentlich auch sonstige Waren des täglichen Bedarfs, wie z.B. Hygieneartikel oder Kindernahrung, erhältlich.
Da der Sozialladen vor allem auf Gaben und Spenden durch die regionale Lebensmittelindustrie angewiesen ist, können leider nicht immer alle Waren vorrätig sein.
Besonders freuen wir uns darüber, dass wir durch die Unterstützung der Pfarrgemeinden in den Dekanaten Kronach und Ludwigsstadt auch Waren anbieten können, die von den Lebensmittelmärkten nur selten abgegeben werden. Durch die Aktion "Kaufe zwei, spende eins" werden wir von den Pfarreien monatlich abwechselnd mit haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Reis, Kaffee, Mehl, Zucker, etc. versorgt und können diese an bedürftige Haushalte weitergeben.
Für den Einkauf im Sozialladen ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Erhältlich ist dieser Berechtigungsschein bei der Sozialen Beratungsstelle des Caritasverbandes für den Landkreis Kronach e.V.
Adolf-Kolping-Str. 18
96317 Kronach
Tel.: 09261 / 60 56 20
Fax: 09261 / 60 56 53
Anspruch auf einen Berechtigungsschein haben Personen mit geringem Einkommen, z.B.:
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines ist eine kurze Prüfung der Einkommensverhältnisse durch eine Mitarbeiterin der Sozialen Beratungsstelle notwendig. Sollten Sie eine Berechtigungskarte erwerben wollen, bitten wir Sie, einen Termin in der Beratungsstelle zu vereinbaren und zu diesem Termin einen schriftlichen Einkommensnachweis mitzubringen (z.B. einen ALG I / II -Bescheid, Rentenbescheid, Nachweis über Erwerbseinkommen und Belege über Wohn- und Heizkosten). Auf diesem Weg erhalten Sie schnell und unkompliziert Ihren Berechtigungsschein und können vom Sozialladen und seinem mobilen Verkaufswagen profitieren.
Bereits ausgestellte Berechtigungsscheine sind grundsätzlich 1 Jahr gültig und können immer montags von 10.00 - 12.00 Uhr unter Vorlage eines Einkommensnachweises ohne Termin verlängert werden.
Das "Lädla" in Kronach, Wachtersflurstr. 12 a, hat geöffnet:
Um auch Menschen aus dem Landkreis, die keine oder nur begrenzte Möglichkeiten haben, nach Kronach zu kommen, ebenfalls zu unterstützen, fährt unser mobiler Verkaufswagen regelmäßig auf festgelegten Touren durch den Landkreis Kronach.
Hier finden Sie die aktuellen Haltezeiten des mobilen Sozialladens (gültig ab 20.02.2023):
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Um ein Projekt wie den (mobilen) Sozialladen erfolgreich durchführen zu können, werden viele helfende Hände auf ganz unterschiedlichen Gebieten benötigt:
Sachspenden
Ohne die Bereitschaft unterschiedlicher Verbrauchermärkte und Einzelhandelsgeschäfte, Waren zu spenden, wäre unsere Hilfe nicht möglich.
Zeitspenden
Nur viele helfende Hände ermöglichen einen reibungslosen Betrieb. Helfen auch Sie ehrenamtlich mit.
Geldspenden
Für Miete, KFZ und Instandhaltungskosten sind wir dringend auf finanzielle Hilfe angewiesen.
Spendenkonto
VR Bank Oberfranken Mitte eG
IBAN: DE06 7719 0000 0307 1008 33
BIC: GENODEF1KU1